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   BFH, 31.07.2008 - III S 30/08 (PKH)   

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https://dejure.org/2008,11246
BFH, 31.07.2008 - III S 30/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,11246)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2008 - III S 30/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,11246)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - III S 30/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,11246)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Kindergeld für ein über 27 Jahre altes behindertes Kind, Zeitpunkt des Eintritts der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision - Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind wegen Eintretens der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Die Rechtsfrage, ob neben dem Eintritt der Behinderung zusätzlich auch die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt des behinderten Kindes vor Eintritt des 27. Lebensjahres eingetreten sein muss, ist klärungsbedürftig.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Verlust der Fähigkeit für den Lebensunterhalt aufzukommen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2113
  • BFH/NV 2008, 1842
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 56/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - III S 30/08
    Die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) ist ebenfalls der Auffassung, dass die angesprochene Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sei und einer Entscheidung durch den BFH bedürfe, zumal sich das FG auf ein Urteil des BFH vom 26. Juli 2001 (VI R 56/98) beziehe, das zu einer alten Gesetzeslage --vor Einführung der Bedingung des Eintritts der Behinderung vor dem 27. Lebensjahr zum 1. Januar 2000-- ergangen sei, was der BFH-Beschluss vom 23. September 2003 (VIII B 286/02) möglicherweise nicht berücksichtige.

    Der früher für den Familienleistungsausgleich zuständige VIII. Senat des BFH hat zwar in seinem Beschluss vom 23. September 2003 VIII B 286/02 (juris) unter Bezugnahme auf das Urteil des VI. Senats vom 26. Juli 2001 VI R 56/98 (BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832) ausgeführt, die Rechtsfrage, ob nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG vor Vollendung des 27. Lebensjahres nicht nur die Behinderung des Kindes gegeben sein muss, sondern auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt, sei höchstrichterlich bereits entschieden und daher nicht klärungsbedürftig.

    Das Urteil des VI. Senats in BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832 ist allerdings noch zum alten Recht ergangen, das noch keine ausdrückliche gesetzliche Begrenzung des Eintritts der Behinderung vor Erreichung des 27. Lebensjahres vorsah.

  • BFH, 23.09.2003 - VIII B 286/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen höchstrichterlicher Rspr.

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - III S 30/08
    Die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) ist ebenfalls der Auffassung, dass die angesprochene Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sei und einer Entscheidung durch den BFH bedürfe, zumal sich das FG auf ein Urteil des BFH vom 26. Juli 2001 (VI R 56/98) beziehe, das zu einer alten Gesetzeslage --vor Einführung der Bedingung des Eintritts der Behinderung vor dem 27. Lebensjahr zum 1. Januar 2000-- ergangen sei, was der BFH-Beschluss vom 23. September 2003 (VIII B 286/02) möglicherweise nicht berücksichtige.

    Der früher für den Familienleistungsausgleich zuständige VIII. Senat des BFH hat zwar in seinem Beschluss vom 23. September 2003 VIII B 286/02 (juris) unter Bezugnahme auf das Urteil des VI. Senats vom 26. Juli 2001 VI R 56/98 (BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832) ausgeführt, die Rechtsfrage, ob nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG vor Vollendung des 27. Lebensjahres nicht nur die Behinderung des Kindes gegeben sein muss, sondern auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt, sei höchstrichterlich bereits entschieden und daher nicht klärungsbedürftig.

  • FG Münster, 14.01.2008 - 4 K 4381/05

    Unfähigkeit zum Selbstunterhalt des behinderten Kindes

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - III S 30/08
    Die Antragstellerin, Klägerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung einer Prozessbevollmächtigten für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 14. Januar 2008 4 K 4381/05 Kg, in dem das FG einen Kindergeldanspruch der Antragstellerin für ihren behinderten Sohn (S) wegen Eintretens der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nach Vollendung des 27. Lebensjahres abgelehnt hat.
  • FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/00

    Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder nach Vollendung des 27.

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - III S 30/08
    Die Frage, ob zusätzlich auch die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt zu diesem Zeitpunkt vorliegen muss, ist in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur umstritten (dafür außer der Vorinstanz z.B. Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz 113; dagegen z.B. FG Nürnberg, Urteil vom 13. Juni 2002 VII 290/2000, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 867; Loschelder in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 27. Aufl., § 32 Rz 47).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 24/09

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein

    Selbst wenn die Kläger ausschließlich eine Verfahrensrüge erhoben haben sollten, ist der erkennende Senat nicht an einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Vorentscheidung gehindert, da die Frage, ob neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Erreichen des 27. Lebensjahres eingetreten sein muss, bis zum Ergehen des Senatsurteils vom 9. Juni 2011 III R 61/08 (DStRE 2011, 1380) grundsätzliche Bedeutung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 III S 30/08 (PKH), BFH/NV 2008, 1842), und mit dem Ergehen des eben genannten Senatsurteils ein Fall der nachträglichen Divergenz (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VII B 326/04, BFH/NV 2006, 1108) eingetreten ist (§ 118 Abs. 3 Satz 1 FGO; vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz 72).
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